AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden
und
Jutta's Hundeschule
Vertreten durch Jutta Spachmann
Adresse: Bergweg 10 97980 Bad Mergentheim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 52354/41008,
nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand
Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus den Bereichen
Hundeschule/Hundefriseur über die Online-Präsenz und andere Werbemittel des Anbieters
geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der
Angebotsseite verwiesen, oder ist telefonisch oder direkt beim Betreiber der Hundeschule zu
erfragen.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt im Einverständnis von Anbieter und Kunde mündlich oder über
Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die präsentierten
Angebote eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar. Der Anbieter behält sich vor
Teams abzulehnen.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Zahlungsbedingungen Privatkunden
Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Barzahlung bei Teilnahme an
einer Übungsstunde. Vorauszahlung in Form einer "Zehnerkarte". Weitere Zahlungsarten
werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.
Andere Regelungen können in gegenseitigem Einvernehmen, oder im Ermessen des Betreibers
getroffen werden.
Zahlungsbedingungen Geschäftskunden
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der
Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt erst nach Mahnung in Verzug.
Regelungen für die Teilnahme an Übungsstunden
Voraussetzung für die Teilnahme eines Mensch-Hundeteams (nachfolgend als Team
bezeichnet) an den angebotenen Übungen und Übungsstunden ist ein gültiger, altersgemässer
Impfschutz. Der Impfpass ist der Übungsleitung auf Verlangen vorzulegen. Wir weisen darauf
hin, dass sich auch geimpfte Tiere anstecken können!
Die Teams verpflichten sich, nur mit gesunden Tieren, an den Übungsstunden teilzunehmen.
Läufige Hündinnen sind vom Übungsgelände und vom Übungsbetrieb fernzuhalten.
Der Teamführer (Mensch) sorgt dafür, dass sein Hund kein Ansteckungsrisiko für andere
Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes
körperlich gewachsen ist.
Hunde mit Krankheiten, oder Verletzungen können nicht an den Übungsstunden teilnehmen,
sondern sollten erst dem Tierarzt vorgestellt werden.
Es wird eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund empfohlen, ansonsten kann die
Übungsleitung die Teilnahme des Teams ablehnen.
Empfehlungen zur Übungsstunde
Es wird empfohlen geeignetes Schuhwerk zu tragen.
Halsband oder Geschirr und eine Führleine (Flexileinen sind für die Übungsstunden
ungeeignet). Leine und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu
überprüfen.
Leckerlies und/oder ein Spielzeug für die Motivation der Hunde.
Absage der Übungsstunden durch die Hundeschule
Die Übungsstunden finden in der Regel bei jedem Wetter statt.
Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, werden die Übungsstunden, soweit
möglich, rechtzeitig abgesagt.
Die Hundeschule behält sich vor, Übungsstunden bei zu geringer Beteiligung angemessen zu
kürzen oder zu verlegen.
Dies wird im Einzelfall mit den Teams entsprechend vereinbart.
Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Übungsstunden abzusagen.
Dauer der Übungsstunden
Eine Übungsstunde dauert ca. 50 - 60 Minuten, inklusive der Spielpausen für die Hunde.
Verspätungen der Teams gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der
Vergütung.
Vereinbarte Übungstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn
abgesagt werden.
Haftungsausschluss
Jeder Teamführer ist für sein Team verantwortlich.
Er haftet für alle Schäden oder Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der
Hundeschule (nicht nur während der Übungen, sondern auch bei Begrüßung oder
Verabschiedung, dem Weg von oder zur Übung, in den Spielpausen und sonstigen Pausen)
und auch auf dem Weg zur oder von der Hundeschule durch ihn oder seinen Hund entstehen.
Jedes teilnehmende Team sollte eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch
mitgeführte Tiere entstehen, sowie Schäden an den mitgeführten Tieren und den Diebstahl oder
Verlust der Tiere. Weiterhin besteht keine Haftung der Hundeschule für Personen- und
Sachschäden sowie Diebstahl oder Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule.
Der Haftungsausschluss der Hundeschule gilt ebenso für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die
Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
Der Haftungsausschluss der Hundeschule gilt auch für Schäden die:
- durch das Eingreifen der Übungsleitung
- den Freilauf der Hunde
- Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden bei Spielpausen
- durch die Nutzung von Geräten
- infolge der Teilnahme an den Übungen
entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu
setzen.
Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint um miteinander spielen zu können, so
handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an
Hund oder Mensch.
Dies gilt besonders für die Spielpausen während der Übungsstunden.
Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes zum
Übungsbetrieb und oder Spielpausen.
Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein
Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände während des Hundefreilaufs
untersagt. Insbesondere bei den Spielpausen dürfen sich keine Kinder unter 12 Jahren auf dem
Freilaufgelände befinden.
Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in
Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder mit entsprechendem Einverständnis der
Eltern zulässig.
Es ist allen Personen untersagt die Übungsgeräte für Hunde zu benutzen oder daran zu
klettern, dies gilt insbesondere für Kinder.
Eventuelle Ausnahmen sind bei der Übungsleitung zu erfragen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Begleitende Kinder oder Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen.
Die Teilnahme an Übungs-, Freilauf-, Spiel-, Spazier- oder Beratungsstunden erfolgt auf
eigenes Risiko.
Freilauf
Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden sind Hunde generell
angeleint. Die Hunde werden nur auf ausdrückliche Anweisung der Übungsleitung abgeleint.
Sofern es für die Übungen notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule wird
ausserhalb des Übungsgeländes nicht empfehlen, den Hund für eine Übung frei zu lassen.
Sollte ein Teamführer sich dennoch dazu entschliessen, handelt er eigenverantwortlich und trägt
selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Der Erfolg der Übungsstunden hängt vor allem von den teilnehmenden Teams ab, deshalb kann
die Hundeschule keine Erfolgsgarantie geben.
Allgemeines
Die Hundeschule behält sich vor, die Übungsanforderungen den körperlichen Gegebenheiten
(Grösse, Alter) der Tiere anzupassen.
Die Hundeschule behält sich vor, die Umgebung für die Einzel- und die Gruppenübungsstunden
(Übungsgelände, Wiese, Innenstadt, befahrene Strasse) individuell zu bestimmen.
Die Hundeschule behält sich vor, etwaigen, vom Halter oder Teamführer geforderten Einsatz
spezieller Hilfsmittel abzulehnen.
Die Hundeschule behält sich vor, Hunden, die nicht für Gruppenübungsstunden geeignet
erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die
Möglichkeit durch Einzelstunden den Hund auf die Teilnahme an den Gruppenübungen
vorzubereiten.
Die Übungsleitung kann gegebenenfalls das Anlegen eines Maulkorbs während der
Gruppenübungsstunden verlangen, ansonsten kann das Team von der Teilnahme
ausgeschlossen werden.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit
der sonstigen Bestimmungen.